Die Notiz, die es sonst nicht gäbe.
Nicht die, die jemand nach dem vierten Telefonat abends schreibt.
Anrufzusammenfassung
Das Gespräch wird auf Wunsch mitgeschrieben und zusammengefasst: was besprochen wurde, was vereinbart ist, was offen bleibt. Die Zusammenfassung hängt am Kandidaten, nicht im Kopf des Recruiters.
Das ist der Unterschied zwischen einer Notiz, die jemand nach dem vierten Telefonat abends schreibt, und einer, die es gibt. Die Funktion wird erst eingeschaltet, wenn die rechtliche Seite bei Ihnen steht: Einwilligung der Angerufenen, Auftragsverarbeitung, Löschfrist. Ohne das bleibt sie aus.
- Mitschrift
- erst nach rechtlicher Freigabe
- Zusammenfassung
- am Fall gespeichert
- Sprachnotiz
- als Anhang am Fall
Im Alltag
Wo es wirklich vorkommt
Drei Stellen, an denen der Unterschied auffällt.
Nach dem Gespräch
Die Zusammenfassung steht am Kandidaten, bevor der nächste Anruf beginnt.
Übergabe
Der Kollege liest, was vereinbart wurde, statt danach zu fragen.
Zwei Wochen später
„Wir hatten doch gesagt …“ Das steht da, mit Datum.
Die Grenze steht dabei.
Standardmäßig aus. Eingeschaltet wird erst, wenn Einwilligung, Auftragsverarbeitung und Löschfrist bei Ihnen geklärt sind. Ein Gespräch mitzuschreiben ist eine Entscheidung, die Sie treffen müssen, nicht wir.
Hängt damit zusammen
Was daneben liegt
Sehen Sie es an Ihren eigenen Fällen.
Im Gespräch gehen wir Ihren Vermittlungsablauf durch und sagen Ihnen, was Recrio davon abbildet und was nicht.